Medienmitteilung "Stimmrecht ausüben bedeutet Schweiz gestalten"

Abstimmungsparolen der FDP AI für die eidg. Abstimmungen vom 15. Mai 2022

Für die am 15. Mai anstehenden eidgenössischen Abstimmungen empfiehlt die FDP AI folgende Antworten auf die Abstimmungsfragen:


Bundesbeschluss über die Europäische Grenz- und Küstenwache 
Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, genannt Frontex, wird von der Schweiz mitgetragen, weil die Schweiz Mitgliedstaat der Abkommen von Schengen und Dublin ist. Diese Abkommen sind die Grundlage für die Freizügigkeit und Sicherheit, welche unsere Bürgerinnen und Bürger in Europa und der Schweiz geniessen, und auch für die Asylpolitik der Mitgliedstaaten. Frontex schützt die Grenzen und Küsten des Schengenraums. Frontex schützt damit auch uns. Die Bekämpfung der internationalen Kriminalität auf unserem Territorium ist nur durch die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden im Schengenraum möglich. Angesichts des Drucks an den Grenzen Europas muss die Unterstützung von Frontex finanziell, personell und materiell verstärkt werden. Dabei soll die Schweiz ihren Beitrag proportional zu ihrer Grösse leisten. Dieser Beitrag und die weitere Teilnahme der Schweiz an Frontex wurden von Bundesrat und Parlament mit Bundesbeschluss vom 1. Oktober 2021 gutgeheissen. Gegen diesen Beschluss haben linke Aktivistengruppierungen das Referendum ergriffen. Die FDP AI empfiehlt Ihnen, JA zu Sicherheit und Freiheit in der Schweiz und im Schengenraum zu sagen. Sagen Sie JA zum Bundesbeschluss über die Europäische Grenz- und Küstenwache!


Transplantationsgesetz
Im März 2019 wurde die Initiative «Organspende fördern – Leben retten » eingereicht. Die Initiative forderte, dass künftig jede Person als Organspender gilt, sofern zu Lebzeiten kein anderer Wille geäussert wurde. Als Reaktion auf die Initiative änderte das Parlament das Transplantationsgesetz und fügte ein Vetorecht für die Angehörigen hinzu. Die Angehörigen können dadurch die Organentnahme verweigern, falls der Wille der verstorbenen Person unbekannt ist. Die Initianten waren mit den Änderungen des Transplantationsgesetz zufrieden und haben ihre Initiative zurückgezogen. Dann ergriffen jedoch konservative Kreise das Referendum gegen die Gesetzesänderung. Daher wird am 15. Mai 2022 nur über das geänderte Transplantationsgesetz abgestimmt, nicht aber über die ursprüngliche Organspende-Initiative. Mehrere unabhängige Umfragen belegen, dass etwa 80% der Bevölkerung die Organspende befürworten. Dennoch ist die Quote der Organspendenden tief, weil der Grossteil der Bevölkerung diesen Willen zur Organspende weder schriftlich festgehalten hat noch gegenüber den Angehörigen kommuniziert hat. Obwohl vier von fünf Einwohnern der Schweiz ihre Organe spenden würden, lehnen die Angehörigen im ersten Schock des Ernstfalls die Organspende mehrheitlich ab. Durch die Revision des Transplantationsgesetzes wird erreicht, dass sich die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz mit dem Thema der Organspende auseinandersetzen. Es wird auch erreicht, dass die Minderheit von einem Fünftel der Bevölkerung, die keine Organe spenden möchten, ihren Entscheid schriftlich festhalten werden. Ohne einen solchen Widerspruch zur Organentnahme können die Angehörigen im Schockmoment des Ernstfalles davon ausgehen, dass der oder die Verstorbene keine Einwände gegen die Organspende hatte. Dieses Wissen entlastet Angehörige bei ihrer Entscheidung im Moment der Trauer. Die Revision des Transplantationsgesetzes und die erweiterte Widerspruchslösung entlasten die Angehörigen in dieser schwierigen Situation. Dabei bleibt das Recht jeder Person, über die eigenen Organe zu entscheiden, unangetastet. Auch das Gespräch mit den Angehörigen findet immer statt. Können die Angehörigen nicht rechtzeitig kontaktiert werden oder sind keine Angehörigen bekannt, ist die Organentnahme nicht möglich. Auch wenn sich die Angehörigen uneinig sind, findet keine Organentnahme statt. Die Gesetzesrevision übt daher keinen Zwang auf den Organspender und die Angehörigen aus. Im Gegenteil: mit der zur Abstimmung stehenden Gesetzesänderung wird der Wille der zur Organspende bereiten Bevölkerungsmehrheit besser als bisher berücksichtigt. Vielen schwerkranken Menschen wird ein neues Leben ermöglicht. Die FDP AI empfiehlt Ihnen deshalb, JA zu stimmen zur Änderung des Transplantationsgesetzes. 

Revision Filmgesetz
Mit der Revision des Filmgesetzes werden Streamingdienste und private Fernsehsender verpflichtet, in ihrem Programm mindestens 30% europäische Filme anzubieten. Weiter besteht neu auch eine Meldepflicht für bezahlte Abrufe von Filmen, sowie die Abgabe von 4% der Bruttoeinnahmen an Schweizer Filmschaffende. Gegen diese Revision des Filmgesetzes, auch bekannt als «Lex Netflix», wurde von den Jungfreisinnigen und weiteren Jungparteien das Referendum ergriffen. Schweizer Fernsehsender müssen bereits seit 2007 4% ihrer Bruttoeinnahmen in das Schweizer Filmschaffen investieren. Das Referendumskomittee findet auch das falsch. Mit der zur Abstimmung vorliegenden Filmgesetzrevision wird diese Abgabe auch für nationale und internationale Streamingdienste sowie private Fernsehsender eingeführt. Das ist in den Augen des Referendumskomitees nicht zielführend. Mit der Verpflichtung von Streamingdiensten und privaten Fernsehsendern zu einer 30% Quote für europäische Filme müssten diese ihr Angebot an Filmen per Gesetz vergrössern oder verändern. Da keinerlei Vorgaben zum Einkauf der Filme bestehen, werden die betroffenen Anbieter vor allem billige europäische statt schweizerischer Filme kaufen. Die Qualität des Angebotes wird dadurch nicht verbessert. Durch das neue Filmgesetz würde Konsumentinnen und Konsumenten gesetzlich vorgeschrieben, was sie sehen dürfen. Dies schadet der Filmvielfalt. Falls Schweizer Filme wirklich so wenig Anklang beim Publikum finden, dass sie subventioniert werden müssen, schützt dieses Gesetz ein nicht wettbewerbsfähiges Angebot und wirkt somit marktverzerrend. 
Die FDP AI empfiehlt Ihnen deshalb, NEIN zu stimmen zu dieser Revision des Filmgesetzes.

Stimmrecht ausüben
Das Stimmrecht auszuüben bedeutet, sich als Staatsbürger oder Staatsbürgerin wahrzunehmen und die Schweiz aktiv mitzugestalten. Wer seine Stimme abgibt, lebt und fördert die einzigartige direkte Demokratie der Schweiz, in der Bürger und Bürgerinnen direkt Einfluss nehmen können auf das politische Geschehen, die Gesetzgebung, die Höhe der Steuern, die Ausgaben des Staates u.v.m. Keine Stimme abzugeben bedeutet immer, seinen Stimmenanteil der Gegenseite zu schenken. Deshalb ruft die FDP AI alle stimmberechtigten Innerrhoderinnen und Innerrhoder dazu auf, ihr Stimmrecht konsequent und lückenlos auszuüben. Schickid‘s Couvert hüt no ab!