Abstimmungen
Das Stimmrecht nach Artikel 136 der Bundesverfassung ist das Recht, an den Wahlen und an Abstimmungen teilzunehmen sowie Referenden und Volksinitiativen zu unterzeichnen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Das Stimmrecht auszuüben bedeutet, sich als Staatsbürger oder Staatsbürgerin wahrzunehmen und die Schweiz aktiv mitzugestalten. Wer seine Stimme abgibt, lebt und fördert die einzigartige direkte Demokratie der Schweiz, in der Bürger und Bürgerinnen direkt Einfluss nehmen können auf das politische Geschehen, die Gesetzgebung, die Höhe der Steuern, die Ausgaben des Staates u.v.m.
Keine Stimme abzugeben bedeutet immer, der Gegenseite seinen Stimmenanteil zu schenken. Deshalb ruft die FDP AI alle stimmberechtigten Innerrhoderinnen und Innerrhoder dazu auf, ihr Stimmrecht konsequent und lückenlos auszuüben.
Die Mitglieder der FDP AI diskutieren Abstimmungsvorlagen und Wahlvorschläge und fassen eine gemeinsame Parole für die Innerrhoder FDP.